WEG-Verwaltung

 Wohneigentumsverwaltung

  Unsere Leistungen
  • Einmal jährlich wird gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes eine Eigentümerversammlung einberufen und  durchgeführt. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, an die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt genannten Anschrift. 
  • Der ordentlichen Eigentümerversammlung wird die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eigentümerversammlung findet möglichst frühzeitig im Jahr statt.
  • Der Eigentümerversammlung wird von uns der Entwurf des Wirtschaftsplans zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden ordnungsgemäß protokolliert. Jeder Eigentümer erhält kurzfristig eine Protokollabschrift.
  • Sämtliche Beschlussprotokolle werden sorgfältig aufbewahrt. Es wird eine fortlaufende Beschlusssammlung geführt.
  • Wir entwerfen die passende Hausordnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und legen Ihnen diese auf Wunsch zur Beschlussfassung vor.
  • Zur Durchführung der Hausordnung werden ggf. Hilfskräfte eingesetzt.
  • Im Laufe des Jahres sorgen wir für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung des Objektes.
  • In dringenden Fällen veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. 
  • Das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft wird separat vom sonstigen Verwaltungsvermögen angelegt.
  • Eine Vertrauensperson der Eigentümergemeinschaft hat auf Wunsch jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche Bankkonten.
  • Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto verzinslich angelegt.
  • Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen werden von uns pünktlich angefordert.
  • Für die Eigentümergemeinschaft führen wir eine den Vorschriften des WEG entsprechende Buchführung durch. Diese ist übersichtlich und verständlich, auch für weniger kundige Mitglieder der Eigentümergemeinschaft.
  • Für das Objekt werden die Sach- und Haftpflichtversicherungen im erforderlichen Umfange abgeschlossen.
  • Einbindung der Objekte in den bestehenden Versicherungsrahmenvertrag bei der Allianz Versicherungs AG möglich.
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
  • Die Dienste von Hilfskräften (Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen, Versorgungsunternehmen, Hausmeister, Handwerker u.a.) werden von uns koordiniert und im erforderlichen Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch genommen.
  • Erstellung einer Handwerkerliste unabhängiger Firmen. 
  • Wir legen Wert darauf, dass Handwerker, denen die Eigentümer vertrauen, beauftragt werden.
  • Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z. B. Heizungswartung) werden abgeschlossen und überwacht.
  • Die Eigentümergemeinschaft wird von uns im Außenverhältnis gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ansprüche der Gemeinschaft gegen Dritte und gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern werden geltend gemacht.
  • Säumige Wohnungseigentümer werden gemahnt.
  • Ein Außendienst stellt sicher, dass Ihr Objekt regelmäßig inspiziert wird.
  • Zu Ihrer Sicherheit unterhalten wir eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 €.
  • Jeder Miteigentümer hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (Rechts- und Steuerberatung ist uns aus juristischen Gründen untersagt). 
  • Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Sonderleistungen übernommen.
 
   Unser Preis
  • Diese umfassende Verwaltungstätigkeit leisten wir für einen attraktiven Preis. Bitte fragen Sie nach unserem Angebot. Wir kalkulieren den günstigsten Preis für jede Wohnungseigentümergemeinschaft individuell.
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